Fünfhunderter-Regel, Bürger

Fünfhunderter-Regel (five hundred principle)

Veröffentlicht am: 15.04.2008 um 00:20 Uhr | Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller, Chefredakteur AD HOC NEWS

Sobald 500 Bürger der USA Aktien an einem im Ausland notierten Unternehmen halten, unterliegt diese Gesellschaft aufsichtsrechtlich grundsätzlich (auch) den Gesetzen und Bestimmungen der USA

Sobald 500 Bürger der USA Aktien an einem im Ausland notierten Unternehmen halten, unterliegt diese Gesellschaft aufsichtsrechtlich grundsätzlich (auch) den Gesetzen und Bestimmungen der USA. Siehe Sarbanes- Oxley Act.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

Disclaimer zu unseren Artikeln: Keine Anlageberatung, keine Kauf- oder Verkaufsempfehlung. Angaben zu Kursen, Unternehmen und Märkten ohne Gewähr; Änderungen jederzeit möglich. Börsengeschäfte können zu hohen Verlusten führen. Unsere Beiträge werden ganz oder teilweise automatisiert mit Unterstützung von AI erstellt und geprüft.

de | boersenlexikon | 16330763 |