Fund of Funds (im Deutschen oft auch Dach-Hedge-Fonds oder nur Dachfonds)
Veröffentlicht: 15.04.2008 um 00:20 Uhr, Redaktion AD HOC NEWS, Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller (Chefredaktion)
Kapitalanlagegesellschaft, die einbezahlte Beträge nicht in einzelne Wertpapiere, sondern risikogemischt ausschliesslich oder vorwiegend in Fondsanteile investiert. Über solche Fonds können auch kleinere Anleger Mittel in grosse Fonds investieren oder ihr Hedge-Fonds- Engagement risikomindernd streuen. In Deutschland sind solche Fonds unter dem Namen "Investmentfondsanteil-Sondervermögen" im Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften (KAGG) geregelt. Sie unterliegen der Kontrolle durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Siehe Hedge-Fonds, Investmentfonds, Kapitalanlagegesellschaft. Vgl. Jahresbericht 2004 der BaFin, S. 89 (Schwierigkeiten bei der Risikoberechnung), S. 183 (Bedingungen einer aufsichtsrechtlichen Zulassung) sowie den jeweiligen Jahresbericht der BaFin (Rubrik "Hedge-Fonds").
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