Furtgeld, Abgabe

Furtgeld (ford due[s])

Veröffentlicht am: 15.04.2008 um 00:20 Uhr | Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller, Chefredakteur AD HOC NEWS

Abgabe in Bargeld, die beim Durchfahren einer seichten Stelle eines Flusses (dem Furtsteg) oder vom Meeresufer zu einer Insel zur Zeit der Ebbe von Fuhrleuten zu entrichten war

Abgabe in Bargeld, die beim Durchfahren einer seichten Stelle eines Flusses (dem Furtsteg) oder vom Meeresufer zu einer Insel zur Zeit der Ebbe von Fuhrleuten zu entrichten war. Siehe Abfertigungsgeld, Bordinggeld, Brückengeld, Frachtgeld, Gussgeld, Hafengeld, Kaigeld, Krangeld, Lastgeld, Liegegeld, Leuchtturmgeld, Lotsengeld, Mützengeld, Rheinoctroi, Schleusengeld, Schmiergeld.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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