Furtgeld (ford due[s])
Veröffentlicht am: 15.04.2008 um 00:20 Uhr | Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller, Chefredakteur AD HOC NEWS
Abgabe in Bargeld, die beim Durchfahren einer seichten Stelle eines Flusses (dem Furtsteg) oder vom Meeresufer zu einer Insel zur Zeit der Ebbe von Fuhrleuten zu entrichten war. Siehe Abfertigungsgeld, Bordinggeld, Brückengeld, Frachtgeld, Gussgeld, Hafengeld, Kaigeld, Krangeld, Lastgeld, Liegegeld, Leuchtturmgeld, Lotsengeld, Mützengeld, Rheinoctroi, Schleusengeld, Schmiergeld.
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