Future (future transaction)
Veröffentlicht: 15.04.2008 um 00:20 Uhr, Redaktion AD HOC NEWS, Redaktionelle Verantwortung: Rafael MĂŒller (Chefredaktion)
Unbedingtes TermingeschĂ€ft, nĂ€mlich Finanz-Terminvertrag, die fĂŒr beide Vertragspartner die Verpflichtung enthĂ€lt, ein Finanzprodukt (Basiswert) in einer bestimmten Menge zu einem vereinbarten Preis an einen festgesetzten spĂ€teren Tag zu kaufen oder zu verkaufen. -Der KĂ€ufer des Vertrags muss das zugrunde liegende Finanzprodukt am ErfĂŒllungstag kaufen (Long-Position), wĂ€hrend der VerkĂ€ufer (Schreiber) das Finanzprodukt am ErfĂŒllungstag liefern muss (Short-Position). Als mögliche Basiswerte kommen in Betracht Vermögenswerte (Aktien, Obligationen, Rohstoffe, Strom, Gas, Edelmetalle) oder ReferenzsĂ€tze (WĂ€hrungen, Zinsen, Indizes wie etwa der Dax). Die Vertragsbedingungen sind in der Regel standardisiert. Dies ermöglicht einen transparenten Handel an der Börse, geringe Kosten und einen vereinfachten Marktzugang. Siehe Abschlag, DerivategeschĂ€fte, bilaterale, Kerviel-Skandal, Option, Rohstoff-Terminvertrag, Schadensersatzpflicht. Vgl. die Definitionen und Einteilungen im Monatsbericht der EZB vom Mai 2000, S. 42; Jahresbericht 2002 der BaFin, S. 75 f. (hinsichtlich der Informationspflichten der Anbieter), Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom Oktober 2006, S. 31 ff. (in Bezug auf Anleihen der deutschen Bundesregierung).
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