BĂRSENLEXIKON ARTIKEL
G2C (Government-to-Consumer)
AbkĂŒrzung fĂŒr government-to-consumers. Gemeint sind Zahlungen des Staates an die Privathaushalte (Transferleistungen). G2G: AbkĂŒrzung fĂŒr government-to-government; gemeint sind Zahlungen einer öffentlichen Stelle (etwa Bund) an andere (etwa der verfassungsmĂ€ssig festgelegte Anteil an der Umsatzsteuer an die LĂ€nder).

