BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

G2C, Government-to-Consumer

G2C (Government-to-Consumer)

AbkĂŒrzung fĂŒr government-to-consumers. Gemeint sind Zahlungen des Staates an die Privathaushalte (Transferleistungen). G2G: AbkĂŒrzung fĂŒr government-to-government; gemeint sind Zahlungen einer öffentlichen Stelle (etwa Bund) an andere (etwa der verfassungsmĂ€ssig festgelegte Anteil an der Umsatzsteuer an die LĂ€nder).

© UniversitÀtsprofessor Dr. Gerhard Merk, UniversitÀt Siegen