BĂRSENLEXIKON ARTIKEL
GebietsansÀssige (residents)
Wirtschaftssubjekte, die ihren dauernden Wohnsitz in einem Staat bzw. in einem WÀhrungsraum haben. Die Zentralbanken unterschieden bei der Mindestreserve-Pflicht in der Regel Einlagen von GebietesansÀssigen und von Gebietsfremden (non-residents) Siehe Devisenbewirtschaftung, FremdwÀhrungskonto.

