BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Geldmakler, HaupttĂƒÆ’Ă‚Â€tigkeit

Geldmakler (money broker)

Unternehmen, deren HaupttĂ€tigkeit darin besteht, Darlehn zwischen Kreditinstituten zu vermitteln. Sie gelten in Deutschland als Finanzunternehmen, die einer Erlaubnis bedĂŒrfen und der Überwachung durch die Bundesanstalt fĂŒr Finanzdienstleistungsaufsicht; siehe § 1, Abs. 3 KWG.

© UniversitÀtsprofessor Dr. Gerhard Merk, UniversitÀt Siegen