BĂRSENLEXIKON ARTIKEL
Genossenschaftsbanken (cooperative banks)
In Deutschland bereits 1895 gegrĂŒndete Institute mit dem Zweck, die Kreditversorgung kleinerer und mittlerer Unternehmen zu verbessern. Sie haben zwar den Ruf enger KundennĂ€he, aber das Personal gilt vielfach als fachlich weniger geeignet; sie werden von den Aufsichtsbehörden daher besonders kontrolliert, und die aufsichtlichen Beanstandungen halten sich auf hohem Stand. Siehe Ab- berufungs-VerfĂŒgung, Dreierblock, DreisĂ€ulen-Modell, Volksbank. Vgl. Jahresbericht 2002 der BaFin, S. 58 (Beanstandungen), S. 64 ff. (S. 65: Statistik); Jahresbericht 2003 der BaFin, S. 94 f., Jahresbericht 2004 der BaFin, S.112 ff. (S. 114: bei 134 Genossenschaftsbanken "gravierende Beanstandungen") sowie den jeweiligen Jahresbericht der BaFin.

