BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Genusschein, Wertpapier

Genusschein (participating certificate)

Wertpapier, das den AktionĂ€ren oder auch ObligationĂ€ren einer Aktiengesellschaft das Recht verbrieft, aus dem kĂŒnftigen Gewinn gewisse VergĂŒtungen (wie Schadloshaltung fĂŒr frĂŒhere Opfer) auszuschĂŒtten. Mitgliedschaftsrechte (vor allem: Stimmrecht) sind jedoch ausgeschlossen. Auch kann der Genusschein ein Recht zum Bezug neuer Aktien oder einen Anteil am Gesellschaftsvermögen bei allfĂ€lliger Auflösung versprechen. Siehe Partizipationsschein.

© UniversitÀtsprofessor Dr. Gerhard Merk, UniversitÀt Siegen