BĂRSENLEXIKON ARTIKEL
Gerhabgeld (guardian pay)
In Ă€lteren Dokumenten die VergĂŒtung an einen Gerhab (= Vormund) als dem gesetzlichen Vertreter einer minderjĂ€hrigen Person. -Gerhab vom lateinischen GERERE, hier: etwas verwalten (wie in Gerant = Verwalter, GeschĂ€ftsfĂŒhrer);; hab= vom deutschen haben bzw. dem lateinischen HABERE hier: wem eine Obliegenheit anvertraut ist. Siehe Gerhabschaftsgeld.

