BĂRSENLEXIKON ARTIKEL
GeschÀfte, bilaterale (bilateral procedure)
Bei der EZB ein Verfahren, bei dem diese nur mit einem oder wenigen GeschĂ€ftspartnern direkt GeschĂ€fte abschliesst, also ohne Tenderverfahren zu nutzen. Hierzu gehören auch Operationen, die ĂŒber die Börsen oder ĂŒber Marktvermittler (Börsenmakler) durchgefĂŒhrt werden. Siehe Geldmarkt-Operationen.

