BĂRSENLEXIKON ARTIKEL
GeschÀftspartner (counterparty)
Allgemein die Gegenpartei (der Kontrahent) bei einem FinanzgeschĂ€ft. Bei der EZB meint GeschĂ€ftspartner ein monetĂ€res Finanzinstitut. -GeschĂ€ftspartner der EZB haben im wesentlichen drei Anforderungen zu genĂŒgen, nĂ€mlich sie mĂŒssen: in das Mindestreserve-System der EZB einbezogen sein, der Ăberwachung durch eine nationale Aufsichtsbehörde unterliegen und sĂ€mtliche verfahrensbedingten Anforderungen erfĂŒllen, die im Verkehr mit der Zentralbank vertraglich niedergelegt sind. Siehe Gegenpartei, zentrale.

