BĂRSENLEXIKON ARTIKEL
GewÀhrtrÀgerhaftung (public guarantee obligation)
Die bis Juli 2005 in Deutschland bestehende und dann auf Weisung der EU-Kommission abgeschaffte Haftung der öffentlichrechtlichen Haushalte (Gemeinden, Kreise, LĂ€nder) fĂŒr ihre Sparkassen und Landesbanken. Durch diese Haftungsgarantie praktisch ohne Risiko handelnd, hatten die entsprechenden Institute Vorteile. So konnten sie Kapital gĂŒnstig einkaufen und an andere Banken teuer weiterverleihen. Siehe Rating.

