BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

GirogeschĂƒÆ’Ă‚Â€ft, DurchfĂƒÆ’Ă‚ÂŒhrung

GirogeschÀft (clearing business)

Die DurchfĂŒhrung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs und des Abrechnungsverkehrs. Entsprechende AktivitĂ€ten sind in Deutschland erlaubnispflichtig und unterliegen der Kontrolle der Aufsichtsbehörde.

© UniversitÀtsprofessor Dr. Gerhard Merk, UniversitÀt Siegen