BĂRSENLEXIKON ARTIKEL
Goldmark (gold Mark)
In Deutschland ab 1871 gĂŒltige GeldstĂŒcke mit einem gesetzlich festgelegten Goldgehalt. Zwischen 1919 und 1923 in Deutschland eingefĂŒhrte reine Rechnungseinheit, bei der eine Mark dem 1395ten Teil einer Goldmenge von 500 Gramm definiert war. Siehe Mark, Ort, Reichsmark, Taler.

