BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

GĂƒÆ’Ă‚ÂŒter, Sinne

GĂŒter (goods)

Im Sinne der Wirtschaftslehre brauchbare Mittel, denen Seltenheit (scarcity), Nutzen ([utility]: die Eigenschaft eines Gutes, um dessentwillen es begehrt wird) und Erreichbarkeit (possibility of human control) zukommt. -Nach ihrer Gestalt unterscheidet man materielle GĂŒter (SachgĂŒter [physical goods], in der Terminologie der deutschsprachigen amtlichen Statistik Waren [commodities] genannt): sie haben greifbare, sachliche Eigenschaft und immaterielle GĂŒter (Intangibels [intangibles]), wie alle Dienstleistungen (services) sowie Rechte und VertrĂ€ge jeder Art (beispielsweise Patente, Markenrechte Forderungen und Verbindlichkeiten). -Der Begriff "GĂŒter" (Menschen) ist also ein Oberbegriff. "Waren" (MĂ€nner) und "Leistungen" (Frauen) sind die beiden im zugeordneten Unterbegriffe. Daher ist es logisch falsch, von "GĂŒter und Dienstleistungen" (Menschen und MĂ€nner) zu sprechen, wie selbst hochbezahlte Direktoriumsmitglieder der Deutschen Bundesbank des tun. Siehe Vermögen, Vermögenswerte.

© UniversitÀtsprofessor Dr. Gerhard Merk, UniversitÀt Siegen