Garantiefonds (guarantee fund)
Veröffentlicht: 15.04.2008 um 00:20 Uhr, Redaktion AD HOC NEWS, Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller (Chefredaktion)
Ein Investmentfonds, bei dem sich die den Fonds verwaltende Kapitalanlagegesellschaft gegenüber den Anlegern verpflichtet, dass jeder Anleger einen bestimmten Prozentsatz des Ausgabewertes bei Rückgabe seines Anteils wiederbekommt. Diese Zusage gilt unabhängig von der Entwicklung des Fonds. Andere Bezeichnung für einen Feuerwehrfonds. Siehe Einlagensicherung, Haftungsverbund, Pool, Sicherungspflicht.. Vgl. Jahresbericht 2006 der BaFin, S. 154 (Unterscheidung Kapitalerhaltungs-Zusage, Maximalverlust-Zusage und Wertentwicklungs-Garantie; Bedeutung des Bezugszeitpunkts).
Disclaimer zu unseren Artikeln: Keine Anlageberatung, keine Kauf oder Verkaufsempfehlung. Angaben zu Kursen, Unternehmen und Märkten ohne Gewähr; Änderungen jederzeit möglich. Börsengeschäfte können zu hohen Verlusten führen. Unsere Beiträge werden ganz oder teilweise automatisiert mit Unterstützung von AI erstellt und geprüft.
de | boersenlexikon | 16330777 |
