Gebietsansässige, Wirtschaftssubjekte

Gebietsansässige (residents)

Veröffentlicht am: 15.04.2008 um 00:20 Uhr | Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller, Chefredakteur AD HOC NEWS

Wirtschaftssubjekte, die ihren dauernden Wohnsitz in einem Staat bzw

Wirtschaftssubjekte, die ihren dauernden Wohnsitz in einem Staat bzw. in einem Währungsraum haben. Die Zentralbanken unterschieden bei der Mindestreserve-Pflicht in der Regel Einlagen von Gebietesansässigen und von Gebietsfremden (non-residents) Siehe Devisenbewirtschaftung, Fremdwährungskonto.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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