Geldvertrauen, Erwartung

Geldvertrauen (confidence in money)

Veröffentlicht am: 15.04.2008 um 00:20 Uhr | Redaktionelle Verantwortung: Rafael MĂŒller, Chefredakteur AD HOC NEWS

Wenn nicht anders definiert, die Erwartung der Wirtschaftssubjekte in die StabilitÀt des heimischen WÀhrung, in den Fortbestand ihrer Kaufkraft

Wenn nicht anders definiert, die Erwartung der Wirtschaftssubjekte in die StabilitĂ€t des heimischen WĂ€hrung, in den Fortbestand ihrer Kaufkraft. In Bezug auf Deutschland ist dieser Wert sehr hoch (verwundernd stellte der ehemalige PrĂ€sident der EuropĂ€ischen Kommission, Jacques Delors, fest: "Nicht alle Deutschen vertrauen auf Gott, aber alle auf die DM"). Siehe Geldrefusion, Inflation, Kapitalflucht, NebenwĂ€hrung, Vorschatten-Effekte, ZigarettenwĂ€hrung, Zweitrunden-Effekte. GeldwĂ€sche, auch -vor allem in der Schweiz -GeldwĂ€scherei (money laundering). Das Einschleusen von BetrĂ€gen aus kriminellen GeschĂ€ften in den regulĂ€ren, normalen Finanzkreislauf. GeldwĂ€sche ist grundsĂ€tzlich ein Problem der Banken, weil ihre Infrastruktur von Kriminellen missbraucht wird. Daher mĂŒssen Banken die Geldbewegungen auf ihren Konten genau beobachten (Motto: "Kenne den Kunden deines Kunden") und VerdachtsfĂ€lle an die Strafverfolgungsbehörden melden. Das Gesetz ĂŒber das AufspĂŒren von Gewinnen aus schweren Straftaten (GeldwĂ€schegesetz [GwG]) aus dem Jahr 1993 schreibt in § 14 im einzelnen vor, inwieweit interne Vorkehrungen gegen GeldwĂ€sche vor allem Banken, Versicherungen, Versteigerer, Finanzdienstleister, Kapitalanlagegesellschaften, EdelmetallhĂ€ndler und Spielbanken treffen mĂŒssen. Siehe Address Spoofing, Bargeldkontrolle, Domizil-Verschleierung, Drogengeld, Financial Action Task Force on Money Laundering, FinanzbeschrĂ€nkungen, GefĂ€hrdungsanalyse, Geld, schmutziges, Geldtransfer-Vermittler, Konto, falsches, Konten-Offenlegung, Kontensperre, Kundendaten- Informationspflicht, Londoner System, Offshore-FinanzplĂ€tze, Outsourcing. Vgl. ausfĂŒhrlich (mit Fallbeispielen) Jahresbericht 2003 der BaFin, S. 68 ff., Jahresbericht 2004 der BaFin, S. 80 ff., Jahresbericht 2005 der BaFin, S. 181 (Inkrafttreten der Dritten EU- GeldwĂ€scherichtlinie am 15. Dezember 2005), S. 183 (Defizite bei PrĂŒfungen), Jahresbericht 2006 der BaFin, S. 193 ff. (Internationales; Rechtsentwicklung; SonderprĂŒfungen im Inland) sowie den jeweiligen Jahresbericht der BaFin.

© UniversitÀtsprofessor Dr. Gerhard Merk, UniversitÀt Siegen

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