Gerhabschaftsgeld, Eigentum

Gerhabschaftsgeld (ward capital)

Veröffentlicht: 15.04.2008 um 00:20 Uhr, Redaktion AD HOC NEWS, Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller (Chefredaktion)

Im Eigentum (Erbe) eines Mündels befindliches Kapital, das entweder vom Gerhab (= Vormund) oder von der Obervormundschaft (Gutsherr bei Hörigen; Kämmerer der Gemeinde) gegen Zins mündelsicher (gilt-edged, absolutely safe) verliehen und der Ertrag dem Vermögen des Mündels zugeschlagen wurde

Im Eigentum (Erbe) eines Mündels befindliches Kapital, das entweder vom Gerhab (= Vormund) oder von der Obervormundschaft (Gutsherr bei Hörigen; Kämmerer der Gemeinde) gegen Zins mündelsicher (gilt-edged, absolutely safe) verliehen und der Ertrag dem Vermögen des Mündels zugeschlagen wurde. Siehe Gerhabgeld.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

Disclaimer zu unseren Artikeln: Keine Anlageberatung, keine Kauf oder Verkaufsempfehlung. Angaben zu Kursen, Unternehmen und Märkten ohne Gewähr; Änderungen jederzeit möglich. Börsengeschäfte können zu hohen Verlusten führen. Unsere Beiträge werden ganz oder teilweise automatisiert mit Unterstützung von AI erstellt und geprüft.

de | boersenlexikon | 16330897 |