Geschäftsleiter, CEO

Geschäftsleiter (director; chief executive officer, CEO)

Veröffentlicht: 15.04.2008 um 00:20 Uhr, Redaktion AD HOC NEWS, Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller (Chefredaktion)

Bei Instituten nach der deutschen Rechtsprache natürliche Personen, welche nach Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag zur Führung der Geschäfte eines Kreditinstituts oder eines Finanzdienstleistungsinstituts berufen sind; vgl

Bei Instituten nach der deutschen Rechtsprache natürliche Personen, welche nach Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag zur Führung der Geschäfte eines Kreditinstituts oder eines Finanzdienstleistungsinstituts berufen sind; vgl. § 1, Abs. 2 KWG. Es muss ferner durch organisatorische Massnahmen sichergestellt sein, dass der Betrieb auch bei Verhinderung der Geschäftsleitung reibungslos weiterläuft. Siehe Jahresbericht 2001 des Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel, S. 13.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

Disclaimer zu unseren Artikeln: Keine Anlageberatung, keine Kauf oder Verkaufsempfehlung. Angaben zu Kursen, Unternehmen und Märkten ohne Gewähr; Änderungen jederzeit möglich. Börsengeschäfte können zu hohen Verlusten führen. Unsere Beiträge werden ganz oder teilweise automatisiert mit Unterstützung von AI erstellt und geprüft.

de | boersenlexikon | 16330912 |