GlĂƒÆ’Ă‚Â€ubiger, Verbindlichkeiten

GlÀubiger, nachrangige (junior creditors)

Veröffentlicht: 15.04.2008 um 00:20 Uhr, Redaktion AD HOC NEWS, Redaktionelle Verantwortung: Rafael MĂŒller (Chefredaktion)

Zu nachrangigen Verbindlichkeiten zÀhlen alle Schulden, die im Insolvenzfall erst nach Befriedigung aller GlÀubiger bedient werden

Zu nachrangigen Verbindlichkeiten zĂ€hlen alle Schulden, die im Insolvenzfall erst nach Befriedigung aller GlĂ€ubiger bedient werden. GrundsĂ€tzlich besteht ein besonderer Anreiz zur RisikoĂŒberwachung einer Bank durch die GlĂ€ubiger nachrangiger Verbindlichkeiten. Denn diese haben im Gegensatz zu den BankaktionĂ€ren nur begrenzt Anteil an Gewinnsteigerungen, sind aber im Gegensatz zu anderen GlĂ€ubigern voll am Risiko eines Instituts beteiligt. In Krisenzeiten einer Bank jedoch verlieren nachrangige GlĂ€ubiger das Interesse an einer Begrenzung des Risikos; denn ihre Stellung nĂ€hert sich im Insolvenzfall derjenigen der EigentĂŒmer. Siehe BankaktionĂ€rs- Interessee, Grössenvertrauen, Verbriefung. Vgl. Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom Oktober 2005, S. 75 ff. (S. 87: Übersicht der Emission nachrangiger Verbindlichkeiten deutscher Banken).

© UniversitÀtsprofessor Dr. Gerhard Merk, UniversitÀt Siegen

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