GlÀubiger, nachrangige (junior creditors)
Veröffentlicht: 15.04.2008 um 00:20 Uhr, Redaktion AD HOC NEWS, Redaktionelle Verantwortung: Rafael MĂŒller (Chefredaktion)
Zu nachrangigen Verbindlichkeiten zĂ€hlen alle Schulden, die im Insolvenzfall erst nach Befriedigung aller GlĂ€ubiger bedient werden. GrundsĂ€tzlich besteht ein besonderer Anreiz zur RisikoĂŒberwachung einer Bank durch die GlĂ€ubiger nachrangiger Verbindlichkeiten. Denn diese haben im Gegensatz zu den BankaktionĂ€ren nur begrenzt Anteil an Gewinnsteigerungen, sind aber im Gegensatz zu anderen GlĂ€ubigern voll am Risiko eines Instituts beteiligt. In Krisenzeiten einer Bank jedoch verlieren nachrangige GlĂ€ubiger das Interesse an einer Begrenzung des Risikos; denn ihre Stellung nĂ€hert sich im Insolvenzfall derjenigen der EigentĂŒmer. Siehe BankaktionĂ€rs- Interessee, Grössenvertrauen, Verbriefung. Vgl. Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom Oktober 2005, S. 75 ff. (S. 87: Ăbersicht der Emission nachrangiger Verbindlichkeiten deutscher Banken).
Disclaimer zu unseren Artikeln: Keine Anlageberatung, keine Kauf oder Verkaufsempfehlung. Angaben zu Kursen, Unternehmen und MĂ€rkten ohne GewĂ€hr; Ănderungen jederzeit möglich. BörsengeschĂ€fte können zu hohen Verlusten fĂŒhren. Unsere BeitrĂ€ge werden ganz oder teilweise automatisiert mit UnterstĂŒtzung von AI erstellt und geprĂŒft.
de | boersenlexikon | 16330944 |
