Gutgeführt (well managed)
Veröffentlicht: 15.04.2008 um 00:20 Uhr, Redaktion AD HOC NEWS, Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller (Chefredaktion)
Begriff aus dem Aufsichtsrecht der USA in Zusammenhang mit dem Gramm-Leach-Bliley-Gesetz (GLB Act) aus dem Jahre 2000. Der Rang einer gutgeführten Bankholding (bank holding company, BHC) wird darin sehr genau anhand verschiedener Rating-Vorgaben festgestellt. So sollen die Ratings für bestimmte operationelle Posten in der Konzernbilanz die Stufe 1 oder 2 (von 5 vorgegebenen Stufen) haben, und es muss auch die Qualität des Managements bewertet sein. Ausserdem ist der Nachweis zu erbringen, dass Bankdienstleistungen vor Ort in befriedigendem Masse angeboten werden. Siehe auch CAMELS, Community Reinvestment Act, Glass-Steagall-Gesetz, Gutkapitalisiert, Holding.
de | boersenlexikon | 16331011 |
