BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Handel, Deutschland

Handel, amtlicher (official trading)

In Deutschland an den Börsen das GeschĂ€ft mit Effekten, die zur amtlichen Notierung zugelassen sind. Die Kursfeststellung erfolgt durch amtliche Makler und wird börsentĂ€glich veröffentlicht. FĂŒr in diese Form des Handels an Börsen einbezogene Wertpapiere fĂŒhrte ein öffentlich bestellter, vereidigter Kursmakler das Orderbuch (Skontro), auf dessen Grundlage die Feststellung der Kurse erfolgte. Der amtliche Handel war eine Besonderheit der deutschen Börsen seit 1896 und wurde 2002 durch den amtlichen Markt abgelöst. Der amtliche Kursmakler (official broker) wurde durch die Rechtsfigur des SkontrofĂŒhrers ersetzt. Siehe Börsenmakler, Börsenpreisfindung, Kursmakler.

© UniversitÀtsprofessor Dr. Gerhard Merk, UniversitÀt Siegen