BĂRSENLEXIKON ARTIKEL
Hands-on-Prinzip (so auch im Deutschen gesagt)
Ein Investor (auch Bank, Kapitalanlagegesellschaft) verbindet mit einem Darlehn an ein Unternehmen den Anspruch, (wichtige) Entscheidungen der GeschĂ€ftsleitung unmittelbar mitbestimmen zu können. Geschieht das nicht bzw. die Kontrolle des Managements nur indirekt (etwa ĂŒber Vertreter im Aufsichtsrat), so spricht man von Hands-off-Prinzip. Siehe Beteiligungsgesellschaft.

