BĂRSENLEXIKON ARTIKEL
Hochzeitstischgeld (nuptial festivities fee)
FrĂŒher in deutschen Territorialstaaten verbreitete Abgabe, die bei Hochzeitsfeiern (mit Musik) in Bargeld fĂ€llig wurde. In Nassau- Oranien war beispielsweise ein Tisch mit 10 Personen abgabefrei. Jede Person ĂŒber diese Zahl hinaus hatte eine relativ hohe Abgabe in Bargeld zu zahlen, wofĂŒr der BrĂ€utigam haftete. Dazu mussten zehn Prozent der Hochzeitsgeschenke (deren Wert wurde amtlich vom Achtsmann [= vereidigter Taxator] festgestellt) an die Armenkasse abgefĂŒhrt werden. Siehe Armengeld, Armenkasse, Brautgeld, Brauttafelgeld.

