Hafengeld (harbour due[s]; keelage)
Veröffentlicht: 15.04.2008 um 00:20 Uhr, Redaktion AD HOC NEWS, Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller (Chefredaktion)
Von Reedern, Verfrachtern, Magazineuren und (Container)Lagerern (dann auch im Englischen: storage) geforderte Zahlung in Bargeld für die Benutzung von Häfen sowie deren Anlagen und Einrichtungen; siehe § 621 HGB. Von Fahrgastschiffen zu entrichtende Zahlung in Bargeld für das Anlegen im Hafen, berechnet heute bei Luxuslinern als feste Geldsumme oder nach der Anzahl der Landgänger. Siehe Abfertigungsgeld, Ankergeld, Bordinggeld, Fremdhafengeld, Furtgeld, Kaigeld, Krangeld, Lastgeld, Liegegeld, Leuchtturmgeld, Lotsengeld, Mützengeld, Pfundgeld, Räumegeld, Schleusengeld.
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