Handelsbuch, Banken

Handelsbuch (commercial business)

Veröffentlicht: 15.04.2008 um 00:20 Uhr, Redaktion AD HOC NEWS, Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller (Chefredaktion)

Bei Banken das Portfolio mit Finanzinstrumenten, die zur kurzfristigen Handelszwecken (also zum Wiederverkauf) oder im Eigenbestand zwecks Erzielung eines Gewinns gehalten werden

Bei Banken das Portfolio mit Finanzinstrumenten, die zur kurzfristigen Handelszwecken (also zum Wiederverkauf) oder im Eigenbestand zwecks Erzielung eines Gewinns gehalten werden. In § 1 a KWG wird das Handelsbuch vorgeschrieben. Siehe Anlagebuch. Vgl. Monatsbericht der EZB vom Februar 2004, S. 77 ff., Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom Dezember 2006, S. 76 (neue Rechtslage), Jahresbericht 2006 der BaFin, S. 113 (neue Vorgaben; Zurechnung von Waren).

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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