Handelsbuchinstitut (own business institution)
Veröffentlicht: 15.04.2008 um 00:20 Uhr, Redaktion AD HOC NEWS, Redaktionelle Verantwortung: Rafael MĂŒller (Chefredaktion)
Begriff des deutschen Rechts: Institute, die den Eigenhandel betreiben, unabhĂ€ngig davon, ob dieser als Dienstleistung fĂŒr Dritte erfolgt oder nicht. Dem Handelsbuch werden daher alle Positionen in Finanzinstrumenten, handelbaren Forderungen und Anleihen zugeordnet, die zum Zwecke der Erzielung eines Eigenhandelserfolges durch Ausnutzung kurzfristiger Preisschwankungen und Unterschieden zwischen Kauf-und Verkaufspreisen im Eigenbestand gehalten werden. Vgl. § 1, Abs. 12 KWG.
Disclaimer zu unseren Artikeln: Keine Anlageberatung, keine Kauf oder Verkaufsempfehlung. Angaben zu Kursen, Unternehmen und MĂ€rkten ohne GewĂ€hr; Ănderungen jederzeit möglich. BörsengeschĂ€fte können zu hohen Verlusten fĂŒhren. Unsere BeitrĂ€ge werden ganz oder teilweise automatisiert mit UnterstĂŒtzung von AI erstellt und geprĂŒft.
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