BĂRSENLEXIKON ARTIKEL
Ijara (so auch im Deutschen gesagt)
Im Islamic Banking eine besonders ausgestalte Form eines Leihvertrags. Ein Partner ĂŒberlĂ€sst dem anderen zum Gebrauch und zur Nutzung einen Vermögensgegenstand, und zwar zu einem bestimmten Pachtsatz und fĂŒr eine festgelegte Zeit. Der EigentĂŒmer des Vermögensgegenstandes (die Bank) trĂ€gt alle Risiken, die mit dem Eigentum verbunden sind. Der Vermögensgegenstand kann nun zu einem (vertraglich ausgehandelten) Marktpreis verĂ€ussert werden, was praktisch den Verkauf des Ijara-Vertrags bedeutet. Der Vertrag kann aber auch die Form eines Leihkaufvertrags haben. Die laufenden Pachtzahlungen werden diesfalls zur Abzahlung des Vermögensgegenstandes verrechnet, nachdem man sich ĂŒber den Wert und die Nutzungsdauer (economic life) des (vorerst nur geliehenen) Vermögensgegenstandes einig wurde. Siehe Inventarkredit, Istisna, Mudaraba, Murabaha, Musharaka, Salam.

