BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Innungsgeld, Umlage

Innungsgeld (guild fee)

Umlage, die Handwerker in die Innung zu entrichten haben. -Die Innung ist heute eine Verwaltungseinrichtung (Kammer) mit dem Zweck der gemeinsamen Vertretung der Belange von selbststĂ€ndigen Handwerkern der gleichen Branche, in der Regel auf örtlicher oder Landes-Ebene, dann Landesinnung genannt. Eine Bundesinnung bĂŒndelt die Anliegen aller Innungsgenossen in Deutschland.

© UniversitÀtsprofessor Dr. Gerhard Merk, UniversitÀt Siegen