BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Insolvenzgeld, Deutschland

Insolvenzgeld (insolvency payments)

In Deutschland Zahlung an Mitarbeiter eines in Insolvenz geratenen Unternehmens, falls diese noch fĂŒr die vorausgehenden drei Monate des BeschĂ€ftigungsverhĂ€ltnisses AnsprĂŒche auf Arbeitsentgelt haben. Das Insolvenzgeld (Bezeichnung bis Jahresende 1998: Konkursausfallgeld; substitute insolvency pay) wird gemĂ€ss § 183 SGB von der zustĂ€ndigen Agentur fĂŒr Arbeit ausbezahlt. Das Recht auf Insolvenzgeld ĂŒbertrĂ€gt sich nach § 183, Abs. 3 SGB auch auf einen allfĂ€lligen Erben des Anspruchsberechtigten.

© UniversitÀtsprofessor Dr. Gerhard Merk, UniversitÀt Siegen