BĂRSENLEXIKON ARTIKEL
Interchange Fee (so auch im Deutschen gesagt)
Verrechnungszahlungen zwischen Dienstleistern auf dem Markt fĂŒr Kreditkarten. Die GebĂŒhr wird an Kreditkartenunternehmen, die HĂ€ndler fĂŒr die Akzeptanz von Kreditkarten anwerben (Acquirer), von den Herausgebern von Kreditkarten (Issuer) bezahlt. Die Gutschrift der Interchange Fee errechnet sich dann in der Regel als prozentualer Anteil der bei den HĂ€ndlern mit den Karten getĂ€tigten UmsĂ€tze. -Ende 2007 schritt die EuropĂ€ische Kommission gegen einige Praktiken bei der Festsetzung dieser GebĂŒhren ein. Siehe Chipkarte, Community Card, Geld, elektronisches, Geldkarte, Karten-Allianz, Kreditkarte, Kundenkarte, NetzgeldgeschĂ€ft, Plastikgeld.

