BĂRSENLEXIKON ARTIKEL
International Accounting Standards Board (IASB)
Privatrechtlich organisierte Rechnungslegungs- Institution mit der Aufgabe, weltweit akzeptierte, internationale Rechnungslegungsstandards (IAS/IFRS) zu schaffen. Durch die IAS-Verordnung der EuropĂ€ischen Kommission (EG-Verordnung Nr. 1606/2002) heute fĂŒr alle Fragen der bilanziellen Abbildung der GeschĂ€ftstĂ€tigkeit in allen Branchen der EU die zustĂ€ndige Stelle. -Strenggenommen sind die IAS die vom International Standards Committee (einer VorlĂ€uferorganisation des IASB) verabschiedeten und weiterhin gĂŒltigen GrundsĂ€tze. Die IFRS bezeichnen demgegenĂŒber die neuen vom IASB erarbeiteten verbesserten Richtlinien. -Der Board verwendet die neue Bezeichnung IFRS aber auch als Oberbegriff. Die Praxis verfĂ€hrt bislang hĂ€ufig eher umgekehrt, indem sie mit "IAS-Bilanz" die nach IAS-und IFRSStandards erstellte Bilanz bezeichnet. Siehe IAS, IAS 39, IFRS-Dialekte, International Accounting Standards, International Financial Reporting Standards. International Bank Account Number, IBAN: Weltweit standardisiertes Kontonummer- Format mit maximal 34 Stellen; die ersten vier Stellen enthalten den LĂ€ndercode (etwa: CH fĂŒr die Schweiz) und die PrĂŒfziffer (39), es folgt vierstellig das Finanzinstitut (etwa: 0070 fĂŒr die ZĂŒrcher Kantonalbank) und dann die Kontonummer. Die IBAN dient der vereinfachten Abwicklung des Zahlungsverkehrs, vor allem im grenzĂŒberschreitenden Bereich. Siehe Bank Identifier Code. International Bank for Reconstruction and Development, IBRD: Siehe Weltbank.

