BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Internet-Angebote, Wertpapiere

Internet-Angebote (internet offers)

Werden Wertpapiere (auch) an Anleger in Deutschland ĂŒber das Internet angeboten, so unterliegen diese Angebote neben den Regelungen der Informationspflichten-Verordnung (BGB-InfoVO) auch den Vorschriften des Verkaufsprospekt-Gesetzes. Dies ist unabhĂ€ngig davon zu beurteilen, in welchem Land sich der Server befindet. FĂŒr eine Offerte an Anleger in Deutschland spricht, wenn diese in deutscher Sprache erfolgt oder deutsche Ansprechpartner genannt werden. Die Bundesanstalt fĂŒr Finanzdienstleistungsaufsicht ĂŒberwacht die (auch verdeckten: es werden vorgeblich nur Informationen ĂŒber Wertpapiere angeboten) Internet-Angebote. -Entsprechendes gilt fĂŒr das zielgerichtete Anbieten von Bankdienstleistungen. Die Aufsichtsbehörde beurteilt solche Offerten als ein Betreiben des BankgeschĂ€ftes im Inland; es wird daher als erlaubnispflichtig angesehen. Freilich sind die Aufsichtsbehörden gegen (gar offensichtliche betrĂŒgerische) Angebote aus Offshore-FinanzplĂ€tzen bis anhin machtlos. BeizuzĂ€hlen sind einem Internetangebot auch Berichte von angeblich begeisterten Anlegern in eigens dazu errichteten Internet-Foren. Hierbei werden bestimmte Papiere, meistens Nonvaleurs, zum Kauf empfohlen. Die Forenbetreiber sind durch geschicktes Address Spoofing kaum auszumachen. Siehe Beaufsichtigung, indirekte, Cold Calling, Daimonion, Domizil-Verschleierung, Finanzgeier, Frontrunning, Geheimtip, High risk countries, Informationspflicht, Informations-Überladung, Internet-Foren, Kapitalmarkt, grauer, Klartext, Parallel Banking, Racheengel, VerstĂ€ndlichkeit, WerbebeschrĂ€nkungen, Winkelmakler, Zinssatz, zweistelliger. Vgl. Jahresbericht 2003 der BaFin, S. 73 f. sowie den jeweiligen Jahresbericht der BaFin.

© UniversitÀtsprofessor Dr. Gerhard Merk, UniversitÀt Siegen