Inkassofälligkeit, Offene

Inkassofälligkeit (payment reluctance)

Veröffentlicht am: 15.04.2008 um 00:20 Uhr | Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller, Chefredakteur AD HOC NEWS

Offene Rechnungen wurden trotz Mahnbescheids nicht beglichen

Offene Rechnungen wurden trotz Mahnbescheids nicht beglichen. Spezialisierte Dienstleister bemühen sich, die Forderungen (zumindest teilweise) im Auftrag des Gläubigers (der Bank) zu regulieren. Siehe Einzug, Karenzzeit, Steuerzinsen.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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