Inkassofälligkeit (payment reluctance)
Veröffentlicht am: 15.04.2008 um 00:20 Uhr | Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller, Chefredakteur AD HOC NEWS
Offene Rechnungen wurden trotz Mahnbescheids nicht beglichen. Spezialisierte Dienstleister bemühen sich, die Forderungen (zumindest teilweise) im Auftrag des Gläubigers (der Bank) zu regulieren. Siehe Einzug, Karenzzeit, Steuerzinsen.
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