Interventionspunkte (supporting points)
Veröffentlicht am: 15.04.2008 um 00:20 Uhr | Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller, Chefredakteur AD HOC NEWS
Bei festen Wechselkursen die untere und obere Preisgrenze für die heimische Währung am freien internationalen Kapitalmarkt, bei dem die Zentralbank regulierend eingreift. Zu unterscheiden sind dabei offizielle (de jure, [officially declared]) Eingreifpunkte und tatsächliche (actual [practised, informal, de facto]) Interventionspunkte. Wie die jüngste Währungsgeschichte zeigt, weichen beide häufig voneinander ab. Siehe Wechselkurs, fester.
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