Investmentanteil (fund share)
Veröffentlicht: 15.04.2008 um 00:20 Uhr, Redaktion AD HOC NEWS, Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller (Chefredaktion)
Anteilschein am Vermögen einer Kapitalanlagegesellschaft. -Die deutsche Rechtssprache kannte im Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften nur den Begriff "Anteilschein", im Auslandinvestment-Gesetz wird in § 1 der Begriff "Investmentanteil" verwendet. Siehe Namensanteil. Vgl. Jahresbericht 2004 der BaFin, S. 177 f. (Investmentmeldeverordnung).
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