BĂRSENLEXIKON ARTIKEL
JĂ€gergeld (redemption for hunting accomodation; tenancy of a shoot)
FrĂŒhere Zahlung zur Ablösung der Verpflichtung (Fron), einem Jagdherrn das Jagdlager (auch: Jagdablager genannt) zu gewĂ€hren, nĂ€mlich Unterkunft und Verpflegung fĂŒr die JĂ€ger selbst zusamt dem Jagdtross (Gruppe von Personen, die zu Fuss, meistens im Frondienst, die berittenen Jagdherren zu begleiten hatten), die Jagdpferde (hunters) und die Hunde (deer-hounds) bereitzustellen. FrĂŒhere Abgabe an den Jagdherrn (master of the hounds) bei Umwandlung von Forsten in Bauland, auch Stockgarbe, JĂ€gerhanf und JĂ€gergarbe genannt. Heute manchmal noch gesagt von der Jagdpacht. Siehe Dienstgeld, Dispensationsgeld, Freikaufgeld, Frongeld, Lagergeld, Wildbanngeld.

