BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Kammergerichtsgeld, Imperial

Kammergerichtsgeld (levy for the maintenance of the Imperial High Court)

Im Jahr 1507 eingefĂŒhrte Reichssteuer zur Unterhaltung des Reichskammergerichts als dem Obersten Gerichtshof im Deutschen Reich zwischen 1495 und 1806, auch Kammerzieler (Zieler = hier: Steuer) genannt. Das eingehende Geld wurde vom "Kayserlichen Reichs-Cammer- Gerichts Pfenningmeister" verwaltet. -Der Gerichtshof hatte seinen Sitz zunĂ€chst in Frankfurt am Main, spĂ€ter in Speyer und (wegen der kriegerischen EinfĂ€lle der Franzosen) ab 1693 in Wetzlar. -Die GebĂŒhren fĂŒr das Gericht (Expensen) waren zuletzt in der Kammergerichts- Ordnung aus dem Jahr 1555 im einzelnen geregelt. Siehe Bankgeld, Expensen, Gerichtsgeld, Justitiengeld, Platzgeld, Schöffengeld.

© UniversitÀtsprofessor Dr. Gerhard Merk, UniversitÀt Siegen