BĂRSENLEXIKON ARTIKEL
Kavalleriegeld (cavalry impost)
FrĂŒhere Abgabe, die steuerpflichtige Personen zum Unterhalt der zu Pferde kĂ€mpfenden Heereseinheiten (Reiterei, Kavallerie; cavalry) zu entrichten hatten. -Grundbesitzer mussten oftmals eine bedeutend höheres Kavalleriegeld (auch Pferdegeld genannt) bezahlen; die Abgabe wurde hĂ€ufig in die Grundbesitzsteuer (Generalhufenschoss: eine Einheitssteuer fĂŒr Bodenbesitzer in Preussen) eingerechnet. Siehe Heergeld.

