BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Kochgeld, FrĂƒÆ’Ă‚ÂŒher

Kochgeld (cook money; cooking expenses compensation)

FrĂŒher gesagt fĂŒr die Bezahlung des fĂŒr besondere AnlĂ€sse (wie Taufen. Hochzeiten, JubilĂ€en) bestellten Kochs. In hauswirtschaftlichen Schulen und Kursen noch heute erhobene Abgabe fĂŒr den Verbrauch der Lebensmittel und Sachkosten der VersuchskĂŒche.

© UniversitÀtsprofessor Dr. Gerhard Merk, UniversitÀt Siegen