BĂRSENLEXIKON ARTIKEL
Konsolidierung (consolidation; stengthening)
Die Einbeziehung von Unternehmen in die Bilanz, die unter dem beherrschenden Einfluss der Berichtsgesellschaft (des bilanzierenden Unternehmens) stehen. -In der Regel wurde dabei (auch nach IFRS) lange nur von einer Stimmrecht-Mehrheit (voting control) ausgegangen. Das fĂŒhrte dazu, dass fĂŒr Banken keine Konsolidierungspflicht fĂŒr ihre Zweckgesellschaften bestand, wiewohl der Originator ĂŒber verschiedene Schienen (vor allem im Zuge des Credit Enhancements ĂŒber unwiderrufliche Kreditzusagen) letztlich das LiquiditĂ€ts-und Insolvenzrisiko des Conduits trug. -Erst gelegentlich der Subprime-Krise 2007 schienen diese MĂ€ngel plötzlich hell auf. Zweckgesellschaften mussten jetzt (als es zur Absatzstockung bei Asset Backed Securities kam) die FazilitĂ€ten in Anspruch nehmen, was einige der originierenden Banken in Schieflage brachte und die Zentralbanken dazu zwang, in Sonderaktionen LiquiditĂ€t bereitzustellen um das Austrocknen des Marktes fĂŒr kurzfristige Ausleihungen zu vermeiden. In der Sprache der Aufsichtsbehörden die Zusammenziehung von GeschĂ€ftsprozessen oder GeschĂ€ftsbereichen bei einer Bank mit dem hauptsĂ€chlichen Ziel, eine Senkung der Fixkosten zu erreichen. Wege dahin sind vor allem Fusionen und Ăbernahmen, Outsourcing und Insourcing, Zusammenarbeit zwischen Banken und Rationalisierung innert eines Instituts. Siehe AktivitĂ€ts-Verlagerung, bilanzbestimmte, Stimmrecht- Kriterium. Vgl. Monatsbericht der EZB vom November 2007, S. 18 ff. (Auswirkungen der Subprime-Krise; Ăbersichten), Monatsbericht der EZB vom Dezember 2007, S. 32 ff. (LiquiditĂ€tssteuerung durch die Mindestreservepolitik wĂ€hrend der Subprime-Krise), S. 45 ff. (Umfrage zum KreditgeschĂ€ft in Zusammenhang der Subprime-Krise; Ăbersichten), Monatsbericht der EZB vom Januar 2008, S. 16 ff. (LiquiditĂ€tshilfen der EZB).

