BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Kopfgeld, Altertum

Kopfgeld (head money; bounty on head; third punter pay; per capita quota)

1 Ein seit dem Altertum bekannter VorlĂ€ufer der Einkommensteuer, bei der jede Person in der Regel mit dem gleichen Betrag zu einer Abgabe in Bargeld herangezogen wurde, ohne RĂŒcksicht auf ihre LeistungsfĂ€higkeit oder auf ihre Einkommens-und VermögensverhĂ€ltnisse; auch Kopfsteuer und in alten Dokumenten Bauergeld genannt. 2 Von Unternehmen zu leistende Abgabe, berechnet nach der Anzahl der beschĂ€ftigten Arbeitnehmer (Lohnkopfsteuer; employed persons tax). 3 Zahlung an denjenigen, der eine von den Behörden gesuchte Person aufspĂŒrt. Einnahme einer Dirne vom dritten Kunden des Tages. 5 Kopfbetrag bei der WĂ€hrungsreform 1948 in Deutschland. Siehe Familien-Abgabe, Fussgeld, Handgeld.

© UniversitÀtsprofessor Dr. Gerhard Merk, UniversitÀt Siegen