BĂRSENLEXIKON ARTIKEL
Kosten (cost[s])
Der In Geld bewerteter (und in Geld ausgedrĂŒckte) Verzehr an Produktionsfaktoren (Arbeit, Betriebsmittel, Werkstoffe) sowie in Geld bewertete Dienstleistungen Dritter und öffentliche Abgaben, die bei der betrieblichen Leistungserstellung (der Wertschöpfung) verbraucht werden. -Davon zu unterscheiden sind die Begriffe Aufwand und Ausgaben. Kosten nach betriebswirtschaftlicher Definition einerseits und Aufwand nach Steuer-und Handelsrecht andererseits können in einer Periode erheblich voneinander abweichen, beispielsweise weil nach dem Handelsrecht WirtschaftsgĂŒter schneller abgeschrieben werden können, als es der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer (useful life) entspricht, die fĂŒr die Kostenrechnung massgeblich ist. -Die Ausgaben unterscheiden sich von den Kosten meist noch stĂ€rker, und zwar insbesondere durch die kalkulatorischen Abschreibungen und Zinsen. Entsprechendes gilt fĂŒr die Begriffe Erlös, Ertrag und Einnahmen. Siehe Basisgewinn, Cashflow, Ertrag, Generaly Accepted Accounting Principles, Ertrag, Gewinn.

