BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Kreditereignis, Schadensfall

Kreditereignis (credit event)

Allgemein der Schadensfall, bei dem ein Schuldner die AnsprĂŒche des GlĂ€ubigers aus der GewĂ€hrung eines Darlehns nicht erfĂŒllen kann. GemĂ€ss der Definition der International Swaps and Derivatives Association (ISDA) eines der folgenden Geschehnisse allein oder in Kombination: Insolvenz und ZahlungsunfĂ€higkeit (bankruptcy), Vorzeitige FĂ€lligkeit einer Verbindlichkeit aufgrund eines Umstandes, der nicht in der Verbindlichkeit selbst begrĂŒndet ist (obligation acceleration), Ausfall einer Verbindlichkeit aufgrund eines Umstandes, der nicht selbst in der Verbindlichkeit begrĂŒndet ist (obligation default), Zahlungsausfall (failure to pay), Ablehnung der Verbindlichkeit de JURE ODER DE FACTO (repudiation) Aufschub der Zahlung (moratorium) und Umstrukturierung der Verbindlichkeit (restructuring). Siehe Arrangement, Crash, Default, Credit Default Swap, DrittfĂ€lligkeits-Klausel, Drittverzugs-Klausel, Einzug, Intercreditor Agreement, Risikoprofil, Solvenzrisiko, Staatschulden, verweigerte. Vgl. Jahresbericht 2006 der BaFin, S. 70 (Modell zur Ermittlung des Kreditereignisses in Bezug auf das Kursrisiko, das in Zinsnettopositionen enthalten ist), S. 132 (Investitionen in [gemischte] Potfolios von NPLs).

© UniversitÀtsprofessor Dr. Gerhard Merk, UniversitÀt Siegen