BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

KreditgewĂƒÆ’Ă‚Â€hrung, Kreditbedarf

KreditgewÀhrung, kompensatorische (compensatory lending)

Der jahreszeitlich unterschiedliche Kreditbedarf der einzelnen Unternehmen und Branchen fĂŒhrt dazu, dass sich bei den Banken zeitweise ÜberschĂŒsse an Einlagen bilden, wĂ€hrend zu gleicher Zeit andere Wirtschaftszweige in verstĂ€rktem Umfang Darlehn nachfragen. Man bezeichnet die GewĂ€hrung von Darlehn, die aufgrund einer solchen Stillegung von Geld erfolgt (denn die der Bank gegen ZinsvergĂŒtung anvertrauten BetrĂ€ge ruhen auf Konten) als kompensatorische KreditgewĂ€hrung; diese wird von der Zentralbank jeweils berechnet. -Bei zunehmender WirtschaftstĂ€tigkeit tritt eine Nachfrage nach Darlehn auf, die den Umfang der beschriebenen Geldstillegung ĂŒberschreitet. Jetzt benötigen die Banken zusĂ€tzliches Zentralbankgeld, das sie sich bei der Zentralbank auf verschiedene Weise beschaffen können. Siehe EndogenitĂ€ts-Prinzip, Einlage-FazilitĂ€t; FazilitĂ€t, stĂ€ndige, Geld, Geldbasis, Geldmenge, Kreditausweitung, LiquiditĂ€t, M1, Spitzenrefinanzierungs-FazilitĂ€t, Zahlungsmittel.

© UniversitÀtsprofessor Dr. Gerhard Merk, UniversitÀt Siegen