BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Kredithai, AbfĂƒÆ’Ă‚Â€llige

Kredithai (loan shark, gombeen-man, shylock)

AbfĂ€llige Bezeichnung fĂŒr ein Unternehmen, das Darlehn zu sehr hohen Zinsen solchen Kreditnehmern gewĂ€hrt, die ĂŒberhaupt keine oder nur ungenĂŒgende Sicherheiten bieten können. Weil jedoch die Ausfallrate bei diesem, von den Banken nicht (mehr) bedienten Kundenkreis betrĂ€chtlich ist, muss der Zinssatz entsprechend hoch angesetzt werden. In Deutschland bedĂŒrfen auch solche Unternehmen einer Erlaubnis und unterliegen der Aufsicht durch die Bundesanstalt fĂŒr Finanzdienstleistungsaufsicht. -In alten Dokumenten wird der Kredithai auch Karbatsch genannt; vermutlich deshalb, weil er leichtfertige sĂ€umige Zahler karbatschen (= mit der Karbatsche [Riemenpeitsche, Knute] schlagen) liess. Freilich wird auch von frĂŒher oft genug berichtet, wie Habenichtse (Hörige, Taglöhner [= ungelernte Arbeiter], Dienstboten, Knechte) und gar ArmenhĂ€usler (paupers from the almhouse) beim Geldverleiher in der nĂ€chsten Stadt ein Darlehn aufnahmen, im Wirtshaus den grossen reichen Herrn spielten und das geliehene Geld verplemperten. Siehe Ausfall-Verlust, Ausfall- Wahrscheinlichkeit, Einzug, Finanzgeier, Geldeintreibung, Karbatsch, Kunde, fauler, Subprime Lending, Wucher.

© UniversitÀtsprofessor Dr. Gerhard Merk, UniversitÀt Siegen