BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Kreditinstitut, Umgangssprache

Kreditinstitut (financial institution)

In der Umgangssprache sehr weit gefasster Begriff, in etwa den AusdrĂŒcken Bank (und teilweise auch Finanzdienstleister) entsprechend. Innert des ESZB gesamthaft bezieht sich der Begriff immer auf ein Institut gemĂ€ss der Definition in Artikel 1 der Ersten Bankrechtskoordinierungs-Richtlinie der EU (77/780/EWG), d. h. "ein Unternehmen, dessen TĂ€tigkeit darin besteht, Einlagen oder andere rĂŒckzahlbare Gelder des Publikums (einschliesslich der Erlöse aus dem Verkauf von Bankschuldverschreibungen an das Publikum) entgegenzunehmen und Kredite fĂŒr eigene Rechnung zu gewĂ€hren". In Deutschland sind nach der Definition des § 1 KWG diejenigen Unternehmen Kreditinstitute, die bestimmte BankgeschĂ€fte gewerbsmĂ€ssig betreiben (aufgezĂ€hlt sind vor allem Einlagen-, Kredit-, Diskont-, Effekten-, Depot-, Investment-, Garantie-, Emissions-, Geldkarten-, Netzgeld-(Computergeld) und Giro-GeschĂ€fte sowie der Ankauf von Forderungen vor FĂ€lligkeit), sofern der Umfang dieser AktivitĂ€ten einen in kaufmĂ€nnischer Weise eingerichteten GeschĂ€ftsbetrieb erfordert. Siehe Bank, Finanzdienstleister, Finanzdienstleistungsinstitut, Finanzinstitut, monetĂ€res, Institut, Kreditbanken. Vgl. Monatsbericht der EZB vom April 1999, S. 47.

© UniversitÀtsprofessor Dr. Gerhard Merk, UniversitÀt Siegen