BĂRSENLEXIKON ARTIKEL
Kreditkarte (credit card)
Eine vom Karteninhaber genutzte Leistung wird erst nach dem Bezug verrechnet, in der Regel mit einer Monats-Abrechnung (pay-later-Prinzip). Daneben werden auch Karten ausgegeben, die mit einer eigenstĂ€ndigen Kreditlinie ausgestattet sind (delayed debit card). Im Vergleich zur Debitkarte ist die GebĂŒhren-Belastung bei der Kreditkarte höher. Auch ist in der Regel der Zins bei Inanspruchnahme eines Kredits ĂŒber die Karte höher als bei einem Dispositionskredit auf einem Girokonto. -Emittenten solcher Karten gelten in Deutschland als Finanzunternehmen. Sie bedĂŒrfen einer Erlaubnis und unterliegen der Aufsicht; siehe § 1, Abs. 3, . 4 KWG. Siehe Card Verification Value, Chipkarte, Geld, elektronisches, Firmenkreditkarte, Geldkarte, Interchange Fee, Karte, multifunktionale, Pay per Touch, Prozessor. Vgl. Jahresbericht 2002 der BaFin, S. 84 hinsichtlich der Erlaubnis, Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom Dezember 2006, S. 93 ff. (ausfĂŒhrliche Darstellung der Bezahlverfahren; viele Ăbersichten).

